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Eheschließungen gelten als Rechtsgemeinschaften oder "rechtsverbindliche Verträge" zwischen den beteiligten Personen. Die Ehe ist traditionell von Anfang an durch die Verfassung geschützt. Jeder, der in Deutschland heiratet, muss zunächst körperlich vor einem Standesamt für eine standesamtliche Trauung erscheinen. Das...

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